Technische Einstellhinweise DSGVO

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Newsletter über WhatsApp

Das Versenden von Newslettern / Werbung über den Messenger-Dienst WhatsApp ist bei Beachtung der folgenden Punkte aus datenschutzrechtlicher Sicht zulässig.

1. Für den Versand von Werbung ist der WhatsApp-Service „Broadcast“ zu verwenden. Weisen Sie Ihre Kunden in diesem Zusammenhang darauf hin, dass diese Ihre Telefonnummer zu den Kontakten hinzufügen. “Broadcast” funktioniert nur, wenn die Nummer des Absenders ein Kontakt des Empfängers ist. (Der Gruppenchat ist ungeeignet, da dabei alle Chat-Teilnehmer die Daten der anderen Teilnehmer einsehen können.)

2. Des Weiteren sind auch hier die gleichen Voraussetzungen zu beachten, wie bei der Werbung per E-Mail:

a) Empfänger muss ausdrücklich in den Erhalt des Newsletter einwilligen. Eine solche Einwilligung kann direkt über WhatsApp oder auch über andere Kanäle erfolgen.

b) Die Einwilligung muss ausdrücklich erfolgen und verständlich darüber informieren, in was der Nutzer einwilligt.

c) Eine Authentifizierung des Nutzers erforderlich, wie beim double-opt-in-Verfahren bei der E-Mail. Eine solche Authentifizierung ist nicht notwendig, wenn sich der Nutzer direkt per WhatsApp an Sie wendet, um in die Broadcast-Liste aufgenommen zu werden. In jedem Fall sollten Sie die Einwilligungen der Nutzer protokollieren, um diese im Streitfall nachweisen zu können.

d) Es ist eine Möglichkeit vorzuhalten, um den WhatsApp-Service abzubestellen bzw. das Einverständnis hierzu zu widerrufen. Über die Widerrufsmöglichkeiten ist sowohl bei Anmeldung zum Newsletter als auch in der Datenschutzerklärung zu informieren.

Es gibt zwei geeignete Varianten des Widerrufs. Zum einen kann der Nutzer Ihre Nummer aus seinen Kontakten entfernen, dann erhält er keine Broadcast-Nachrichten mehr von Ihnen. Alternativ kann er Ihnen eine Nachricht zukommen lassen, aus der Liste ausgetragen zu werden. Letzteres hat für Sie den Vorteil die Übersicht zu behalten, wer alles Ihre Nachrichten erhält.

3. Über die Nutzung des WhatsApp-Service ist zu dem in der Datenschutzerklärung zu informieren. Gehen Sie dafür bitte wie folgt vor:

Wählen Sie im Mitgliederbereich / Rechtstexteditor den geprüften Shop. In der Abfrage "Datenschutz" wählen Sie das Versenden eines Newsletters über WhatsApp aus. Speichern Sie Ihre Änderung. Laden Sie sich die aktualisierte Version und stellen Sie diese im Shop ein.


Insgesamt sollte mit dem Instrument WhatsApp sorgsam umgegangen werden, da sich hierbei die Möglichkeit eröffnet die Nutzer sehr direkt und persönlich zu erreichen, so dass sich schnell ein Gefühl des „belästigt Werdens“ einstellen kann.

Google-Analytics

Um Google Analytics und die von uns zur Verfügung gestellte Klausel rechtssicher zu verwenden sind nachfolgende Voraussetzungen zu erfüllen.

1. Vertrag zur Auftragsverarbeitung

Bei der Verwendung von Google Analytics ist ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung nach Art. 28 DSGVO mit Google abzuschließen. Die Verwendung von Google Analytics ist eine so genannte Auftragsdatenverarbeitung. Hierüber ist immer ein Vertrag abzuschließen.

Da kein schriftlicher Abschluss des Vertrages mehr erforderlich ist, genügt die entsprechende Auswahl in den Google-Analytics-Einstellungen, um den Vertrag elektronisch zu bestätigen. Hierzu scrollen Sie unter „Verwaltung > Kontoeinstellungen“ runter bis zur Rubrik „Zusatz zur Datenverarbeitung“.

Google-Analytics

Hier können Sie auf „Zusatz anzeigen“ klicken und den Vertrag zur Auftragsverarbeitung annehmen. Unter dem Link „Details zum Zusatz zur Datenverarbeitung verwalten“ müssen Sie dann noch Ihre Firmen- bzw. Kontaktangaben ausfüllen und alles mit einem Klick auf die Schaltfläche „Speichern“ bestätigen.

Haben Sie den Vertrag zur Auftragsverarbeitung bereits mit Google geschlossen ist kein Abschluss eines neuen Vertrages erforderlich.

Nur wenn Sie den Vertrag mit Google vor September 2016 abgeschlossen haben, müssen Sie tätig werden. Der vor September 2016 verwendete Vertrag basierte auf dem für unwirksam erklärten Safe-Harbor-Beschluss.


2. Anonymisierung der IP-Adressen und Widerspruchsmöglichkeit

Eine datenschutzkonforme Verwendung von Google Analytics ist nur mit der anonymisierten Erfassung der IP-Adressen möglichen. Dazu ist die Erweiterung des Google Analytics Codes im Quellcode erforderlich.

Es besteht zudem bei der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten, wie durch das Tool Google Analytics, die Pflicht eine Möglichkeit anzubieten, mit der ein Besucher der Seite die Erfassung seiner Daten verhindern kann.

Mit Verwendung der von uns zur Verfügung gestellten Datenschutzerklärung wird diese Widerspruchsmöglichkeit als Hinweis und Link auf das entsprechende Browser-Plug-in erteilt. Da das Browser-Plug-In nicht auf mobilen Endgeräten funktioniert, ist zusätzlich ein Link zum Setzen eines Opt-Out-Cookies zur Verfügung zu stellen. Auch dazu ist die Anpassung des Quellcodes Ihrer Internetpräsenzen erforderlich.

Bitte fügen Sie daher nachstehendes Skript auf allen Seiten Ihrer Internetpräsenzen ein auf denen Google Analytics implementiert ist.

Das nachstehende Script beinhaltet bereits die Einbindung von Google Analytics. Das bedeutet wenn Google Analytics schon eingebunden ist, muss nur ein Teil des Scripts bezüglich der Anonymisierung und des Opt-Out-Cookies eingefügt werden.

Bitte achten Sie darauf, die rot geschriebene Tracking-ID durch Ihre Google Tracking-ID zu ersetzen.

   <script> 
   var gaProperty = 'UA-XXXXXXXX-X'; 
   var disableStr = 'ga-disable-' + gaProperty; 
   if (document.cookie.indexOf(disableStr + '=true') > -1) { 
       window[disableStr] = true;
   }
   
   function gaOptout() {
       document.cookie = disableStr + '=true; expires=Thu, 31 Dec 2099 23:59:59 UTC; path=/'; 
       window[disableStr] = true; 
       alert('Das Tracking ist jetzt deaktiviert'); 
   }
   
   (function(i,s,o,g,r,a,m){i['GoogleAnalyticsObject']=r;i[r]=i[r]||function(){ 
           (i[r].q=i[r].q||[]).push(arguments)},i[r].l=1*new Date();a=s.createElement(o), 
       m=s.getElementsByTagName(o)[0];a.async=1;a.src=g;m.parentNode.insertBefore(a,m)
   })(window,document,'script','https://www.google-analytics.com/analytics.js','ga'); 
   
   ga('create', 'UA-XXXXXXXX-X', 'auto');
   ga('set', 'anonymizeIp', true);
   ga('send', 'pageview');
   </script>

Bitte darauf achten, die rot geschriebene Tracking-ID durch Ihre Google Tracking-ID zu ersetzen.


3. Löschung von Altdaten

Wurden durch Google Analytics Nutzerprofile ohne anonymizeIP erstellt, sind diese Daten rechtswidrig erhoben und zu löschen. Google bietet in den Analytics-Einstellungen die Möglichkeit, sog. „Properties“ und „Datenansichten“ in den Papierkorb zu verschieben, wodurch sie nach 35 Tagen gelöscht werden.

Google-Analytics

Facebook Remarketing

Um die von uns hierfür zur Verfügung gestellte Klausel und Facebook Remarketing rechtssicher nutzen zu können, folgen Sie bitte der nachstehenden Anleitung.

Bei Nutzung von Facebook Remarketing mittels Facebook Pixel muss den Besuchern der relevanten Seiten die Möglichkeit gegeben werden, dem Tracking widersprechen zu können.

In der von uns zur Verfügung gestellten Klausel können die Seitenbesucher, die ein Facebook-Konto haben, über den hinterlegten Link „hier deaktivieren“ bei Facebook angeben, dass ihre Daten nicht getrackt werden sollen.

Für Seitenbesucher, die nicht bei Facebook angemeldet sind, muss eine gesonderte Widerspruchsmöglichkeit geschaffen werden. Dazu ist eine Ergänzung Ihres Quellcodes auf der Internetpräsenz erforderlich.

Um dies zu ermöglichen haben wir ein Tool entwickelt, welches ein Skript erzeugt, das in Ihre Website eingebunden werden muss. Das Skript erlaubt es auch nicht registrierten Facebook-Nutzern, die Erhebung der Daten durch Facebook zu verbieten.

Das Tool mit einer ausführlichen Anleitung zur Einbindung des Skripts, finden Sie unter https://mitglieder.hb-intern.de/www/mitgliederbereich/dienstleistungen/facebookpixel/

YouTube-Videos

Um die von uns zur Verfügung gestellte Klausel und die Einbettung von Youtube-Videos rechtssicher nutzen zu können, folgen Sie bitte der nachstehenden Anleitung.

Aus Datenschutzgründen ist erforderlich, die Funktion „Erweiterter Datenschutzmodus“ bei YouTube zu aktivieren.

Der Modus befindet sich auf der YouTube-Seite, auf der auch das Video eingebunden ist. Nacheinander müssen sie „Teilen“ und „Einbetten“ aufrufen. Es erscheint die Option „Erweiterten Datenschutzmodus aktivieren“, die Sie aktivieren müssen. Der Link im Einbettungscode lautet „www.youtube-nocookie.com“.

YouTube-Videos

Econda