Cookie-Richtlinie

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Die Rechtslage in Deutschland ist bezüglich der Information über die Verwendung von Cookies nach wie vor unklar.

Nach der “Cookie-Richtlinie“ (EU-Richtlinie 2009/136/EC) der Europäischen Union sollen Cookies nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Seitenbesucher eingesetzt werden dürfen. Die Richtlinie wurde in Deutschland bisher nicht in nationales Recht umgesetzt. Unter Juristen und Fachleuten ist daher umstritten, ob die Richtlinie nunmehr unmittelbar angewendet werden kann oder die bisherigen nationalen Regelungen ausreichen.

Eine ausführliche Darstellung der Thematik finden Sie unter http://www.onlinehaendler-news.de/recht/rechtsfragen/13700-cookie-richtlinie-deutschen-vorschriften-ausreichend.html.

Momentan ist nach unserer Auffassung die bloße Information über der Verwendung von Cookies in der Datenschutzerklärung ausreichend. Die Cookies werden dabei auf der Rechtsgrundlage des so genannten “berechtigten Interesses” des Unternehmers gesetzt. Dieses Interesse kann bspw. die bedarfsgerechte und zielgerichtete Gestaltung der Website durch Analyse- und Statistik-Tools sein.

Die deutschen Datenschutzbehörden sind davon abweichend der Auffassung, Cookies können für Tracking- und Analysetools nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung der Seitenbesucher gesetzt werden.

Genaueres wird erst die ePrivacy-Verordnung regeln. Diese wird, wie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar gelten. Sie befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren und wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2019 in Kraft treten.

Derzeit bleibt also abzuwarten, wie sich der Einsatz von Cookies in der Zukunft gestaltet.

Fest steht aber bereits jetzt: Die Besucher Ihrer Website sind zwingend auf den Einsatz von Cookies hinzuweisen und müssen eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen das Setzen der Cookies haben.

Um dem gerecht zu werden, genügt nach unserer Auffassung derzeit eine Klausel in der Datenschutzerklärung, die die Information über den Einsatz von Cookies und die Möglichkeit des Widerspruchs enthält.

Vollständige Rechtssicherheit erreichen Sie nur, wenn Sie, wie von den Aufsichtsbehörden gefordert, Cookies nur mit ausdrücklicher Einwilligung setzen.

Achten Sie dabei darauf dass,

  • jedes verwendete Tool, das Cookies setzt, eine informierte Einwilligung erfordert,
  • die Cookies tatsächlich erst gesetzt werden, wenn die Einwilligung erteilt wurde,
  • auf die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs der Einwilligung hingewiesen wird und eine solche Möglichkeit zum Widerruf der Einwilligung vorhanden ist.